Erfrischung!

10891534_894444040588708_649707884543056942_nAgenda der AGM 2016/Neue Regeln

übersetzt von Thorsten Schmidt 14.06.2016

So zuverlässig wie die jährliche OK-WM findet auch wieder eine AGM, also die Parlamentssitzung der OKDIA statt, diesmal in Quiberon/Frankreich. Und wie immer haben wir als nationale Klassenvereinigung Vorschlags-, Mitsprache- und Stimmrecht und sollten im Vorfeld unser Verhalten bei der Sitzung festlegen.

Dieses Jahr stimmen wir über ein riesiges Änderungspaket ab, da die Klassen-Regeln aufgefrischt und dem neuen Format (SCR) angepasst wurden. Das Ergebnis von 2 Jahren Fleißarbeit  Draft for the new class rules  kann sich sehen lassen:  Viel Text, wenig Kontroverses.

Wichtige Änderungen über die wir abstimmen habe ich im Anhang “Regelvorschläge” zusammengefasst. Außerdem wurden auch die Bestimmungen für Weltmeisterschaften und große OK-Regatten an die neue Form angepasst. Dabei handelt es sich um eine 10-seitige Festlegung von Regeln und Standards zur Ausrichtung eines Major-Events, wie z.B. einer WM. Event Manual
Zwar stimmen wir auch darüber ab, eine Übersetzung halte ich aber nicht für erforderlich, da keine wesentlichen Änderungen zur bisherigen Addenda A der OKDIA-Konstitution bestehen.

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Die Tagesordnung mit den Abstimmungspunkten ist nun veröffentlicht:   Agenda im Original

1.  Begrüßung
2. Bestätigung der Schriftform der Beschlüsse der letzten AGM in Puck 2015
3. Berichte des Komitee
4. Kassenbericht       (nicht übersetzt, in Addenda A –englischer Originaltext)
5. Wahlen (weitere Vorschläge an den Sekretär, möglich bis zum 01.07.)

-zunächst Abstimmung über Punkt 7.1 (siehe unten)
-Vizepräsident Südliche Hemisphäre: der Amtsinhaber Mike Wilde (NZL) stellt sich zur  Wiederwahl
-Klassensekretär: Robert Deaves (GBR) stellt sich zur Wahl
unter Annahme von Punkt 7.1:
-Dritter Vize-Präsident: Peter Robinson (Aus) stellt sich zur Wahl¡

6. Bestimmung eines Auditors
-der bisherige Auditor Mike Wilde (NZL) ist bereit weiterhin diese Funktion zu übernehmen

7. Entscheidungen im Rahmen der Road Map/Entwicklungsstrategie
7.1 Schaffung eines 3. Vizepräsidenten
In der OKDIA Verfassung sind bisher nur 2 Vizepräsidenten, jeweils einer aus der nördlichen und südlichen Hemisphäre, vorgesehen. Konkrete Aufgaben sind diesen Positionen nicht zugeordnet. Das soll sich jetzt ändern: Vorstellbar ist den einzelnen Vizepräsidenten feste Zuständigkeiten zuzuordnen, z.B. für Segelsport, Event-Organisation und Klassenentwicklung. Jeder dieser Bereiche sollte mit einer genauen Aufgabenbeschreibung verbunden werden. So erreichen wir durch Spezialisierung mehr Fachkompetenz und es können auch gezielte Arbeitsaufgaben gestellt werden.

7.2 Änderung der Frist für Vorschläge bei OKDIA-Wahlen
Die Vorschlagsfrist soll 4 Wochen vor der AGM enden

7.3 Übernahme des OKDIA Event Manual (statt der bisherigen Addenda A)

7.4 ermäßigter OKDIA-Beitrag
Für nationale Klassenvereinigungen mit wenigen Mitgliedern (weniger als 10, die nicht an internationalen Meisterschaften teilnehmen) wird der Vollmitglieds-Beitrag für die OKDIA als Pauschale bei 50 engl. Pfund festgelegt.

7.5 Vergabe von WM und EM
-1. 12 Wochen vor einer AGM-Sitzung müssen Vorschläge für zukünftige WM/EM-Austragungsorte dem OKDIA-Sekretär bekannt gemacht werden. Nur dann kann auf der AGM eine Präsentation und Bewerbung des Austragungsortes stattfinden.

-2. Maximal 4 Bewerber als WM/EM-Ausrichter dürfen während einer AGM eine maximal 5-6 Minuten lange Präsentation vortragen.

-3.  Alle Bewerbungen müssen mit Hilfe des komplett ausgefüllten Bewerbungsformulars erfolgen und einschließlich einer Kostenplanung für das Event dem OK-Sekretär spätestens 4 Wochen vor der AGM vorliegen.

-4.  Nach der Präsentation der Bewerber erfolgt die Abstimmung während der AGM. Gewählt wird öffentlich. Erreicht kein Bewerber im ersten Wahlgang 50% der Stimmen, so wird der Bewerber mit den wenigsten Stimmen für den nächsten Wahlgang ausgeschlossen. Das Vorgehen wird wiederholt, sollte erneut kein Bewerber im nächsten Wahlgang 50% der Stimmen erhalten bis nur noch 2 Bewerber übrig bleiben, dann reicht die Mehrheit der Stimmen.

 

8. Klassenregeln
Die bisherigen Klassenregeln wurden in das neue Format World Sailing Standard Class Rules (SCR) übertragen. Wo die Anpassung an das neue Regelformat wirkliche Änderungen erforderlich machte wurden dazu entsprechende Vorschläge (2-18) für die Abstimmung auf der AGM gemacht.
Dabei können die notwendigen Regeländerungen eingeteilt werden in eine Gruppe von weniger bedeutsamen (Vorschläge 2-10) und erheblichen Änderungen (Vorschläge 11-18)

8.1. Abstimmungsverfahren über die Vorschläge 2-18
Vorschlag 1
Die Abstimmung über die Regeländerungen der Vorschläge 2-10  erfolgt im Block, die Abstimmung über die bedeutsameren Änderungen oder gar neuen Regeln in den Vorschlägen 11-18 erfolgt einzeln.
Alternativ: Über die Vorschläge 2-18 wird einzeln abgestimmt.

Abstimmung über die Vorschläge 2-18 (siehe Anhang)

8.2.  Vorschlag 19
Vorschlag 19
Annahme der Übertragung der Klassenregeln in das SCR-Format
Die Teile der Klassenregeln die Bestimmungen über das Material enthalten sollen in den Standard ERS übertragen werden.

Zur Erklärung: SCR bietet als Format eine Schablone für Klassenregeln und soll universell von allen Bootsklassen genutzt werden. SCR regelt auch konstitutionelle und organisatorische Fragen und regelt auch Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern und Seglern.
Der Standard   ERS (Equipment Rules of Sailing) legt Regeln zu Ausrüstung, Material und Vermessung fest. Dies ist eine der Grundvoraussetzungen weiterhin als internationale Klasse anerkannt werden zu können. SCR benutzt das Format ERS für alle Material- und Vermessungsfragen.

 

9. Zukünftige WM/EM-Ausrichter
9.1  Für 2019 bewirbt sich Wakatere, Auckland in Neuseeland
9.2  Für 2020 bewirbt sich Marstrand in Schweden und Hayling Island in England
9.3  Europameisterschaft 2018

Schluss der AGM

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Anhang Regelvorschläge 2-18

Im Folgenden werden die Änderungen/Neuerungen der Regeln vorgestellt über die wir bei der AGM abstimmen. Die Vorschläge 2-10 können möglicherweise im Paket abgestimmt werden.

Vorschlag 2
Regel C.6.2.a Ausgleichsgewichte
Ausgleichsgewichte von annähernd gleichem Gewicht und optionalem Material sind wie folgt dauerhaft zu befestigen: Wenn das Rumpfgewicht geringer ist als die Mindestanforderung muss das Gewicht die hintere Fläche des Schott Station 2 berühren und innerhalb einer Fläche von 150 mm vertikal *150 mm horizontal und 80 mm nach achtern befestigt sein, gemessen von dem Schnittpunkt Sheerline / Station 2 Schott,. (Flügelmuttern sind keine dauerhafte Befestigung) Benötigt ein Rumpf  mehr als 5 Kilo Ausgleichsgewichte, so muss das zusätzlich erforderliche Gewicht zu annähernd gleichen Teilen an Bug und Spiegel an der Unterseite des Decks befestigt werden.

In den Wortlaut der Regel wird das Wort “annähernd” neu eingefügt, um eine größere Praxisnähe zu erreichen, weil die Bleigewichte, meist nicht exakt auf das Gramm genau gleich sind

 

Vorschlag 3
Regel D.2.5.b Eingravierte Segelnummern
Es ist gefordert, dass jede OK-Jolle die Segelnummer des Bootes eingraviert, eingefräst oder eingebrannt haben muss. Bisher waren dafür das vordere Schott, der Schwertkasten in der Plicht oder das Kielschwein in der Plicht vorgesehen.

Mit Annahme der Änderung ist es dann auch möglich die Segelnummer auf einer Art Platte oder Plakette auf dem vorderen Schott zu haben, wenn diese Platte mittig angebracht und permanent mit dem Schott verbunden ist. Diese Änderung legitimiert eine bereits von Bootsbauern angewandte Praxis.

 

Vorschlag 4
Regel D.3.2.c Rumpfkonstruktion
Der Rumpf muss in der Längsachse überall die gleiche Wandstärke und Dichte des Baumaterials aufweisen. Abweichungen bis zu 10% sind tolerabel. Ausnahme sind Stringer, Spanten und das Deck. Jeder Versuch der Gewichtskonzentration nahe der Mittellinie oder an einem anderen Punkt ist verboten. Besteht der Verdacht, darf ein nationaler Segelverband zur Überprüfung Probebohrungen durchführen.

Neu ist der Zusatz zur Regel, dass bei der Beurteilung der Wandstärke, Farbanstriche, Antirutschbeläge, Spachtelstellen, Reparaturstellen an Mastspur, Lenzrohr, Lenzern oder Bügel für den Großschot-Block nicht berücksichtigt werden.
Damit sollen die bisher üblichen Praktiken beim Bau und bei der Reparatur einer OK-Jolle legitimiert werden.

 

Vorschlag 5
D.3.2.1. Führungsleisten im Schwertkasten
Phenolische Laminate (z.B Formica- kunststoffartiger Werkstoff bekannt von Oberflächen von Küchenarbeitsplatten) dürfen an den Schwertkasten innen aufgebracht werden als seitliche Führung z.B. für ein besonders dünnes Schwert.

 

Vorschlag 6
F.3.3.e Mastprofil
Der Querschnitt des Mastes muss als Ganzes in jeder beliebigen Höhe annähernd rund, oval oder tropfenförmig sein. Die Oberfläche außen darf keine Höhlungen oder Kerben aufweisen außer der Segelnut.  Die Innenseite des Mastprofils sollte nach der bisherigen Regel im Prinzip der äußeren Form entsprechen. Dies wurde gestrichen. Stattdessen darf die Innenseite des Mastprofils jetzt keine konvexen Strukturen enthalten, also z.B. Wülste oder andere Verstärkungen. Damit werden jegliche Arten von zusätzlichen Strukturen an der Innenseite ausdrücklich verboten.

 

Vorschlag 7
F.3.5. Mastschwerpunkt
Der Mastschwerpunkt muss sich 1430mm von der unteren Meßmarke (in Baumhöhe) befinden.

Bisher war der Mastschwerpunkt in Bezug auf den Rumpf definiert mit einem Abstand von 1700mm gemessen vom Decksdurchtritt. Die untere Messmarke des Mastes befindet sich 270mm oberhalb des Decksrings. Der Mastschwerpunkt wird also durch den Regelvorschlag nicht verlegt sondern nur in Bezug zur Messmarke am Mast definiert.

 

Vorschlag 8
G.3.3.c Untere Segelbahn
Die untere Segelbahn am Fuß des Segels mit einer maximalen Höhe von 300mm darf aus einem anderen Material als das Segel gefertigt sein.

Die neue Regel definiert diesen Bereich des Segels. Er befindet sich unter einer geraden Linie zwischen Hals und Schothorn des Segels und ist sozusagen zusätzlich am Unterrand der eigentlichen Segelfläche angebracht.

 

Vorschlag 9
Appendix H2-Definitionen:
Fastend:              befestigt-mit Hilfe von Nieten, Schrauben oder Bolzen
Attached:             angebracht-mit Hilfe von Kleber oder Dichtungsmittel, evt. zusätzlich befestigt, s.o.
Integral:               integriert- einlaminiert, anlaminiert, evt. zusätzlich befestigt und/oder angebracht, s.o.
GRP:                   Glasfaser mit Polyester, Epoxy oder Vinylesther
CRP:                    Carbonfaser mit Polyester, Epoxy oder Vinylesther
ARP:                    Aramidfaser mit Polyester, Epoxy oder Vinylesther
GRP Sandwich:   eine Sandwichkonstruktion mit Oberflächen aus glasfaserverstärtem Polyester, Epoxy oder Vinylesther und einem Kern aus Schaum oder Holz
Wood Sandwich:  eine Sandwichkonstruktion mit Oberflächen aus Holz, die mit Hilfe von Polyester, Epoxy oder Vinylesther mit einem Schaumkern verbunden sind.
Exotic materials:   nichtmetallische Materialien, inklusive thermoplastische Stoffe, Duroplast, Keramiken, und Kompositbaustoffe, aus Bestandteilen die nicht in den vorhergehenden Abschnitten definiert wurden.

 

Vorschlag 10
Bestandsschutz
Ausnahmeregelungen in Bezug auf Herstellungsdaten von Booten und Ausrüstung werden gelöscht. Die neuen Klassenregeln erlauben ausdrücklich Material, wenn es zum Zeitpunkt der Erstvermessung den Regeln entsprochen hat. Dadurch sind Zeiträume und Stichtage nicht mehr erforderlich. Dennoch wird die OKDIA eine Liste von Ausnahmeregelungen für bestimmte ältere Boote erstellen.

Beispiele dafür sind:
1.6.1 Bei Rümpfen, die nach dem 01.09.1973 gebaut wurden, muss der Teil des Bootsrumpfes hinter der Plicht abgeschlossen sein und Auftrieb erzeugen, im Bereich vor der Plicht muss sich nicht weniger als 0,12m³ geschlossener Auftriebsschaum befinden. Bei Rümpfen in Sandwichbauweise ist der Schaum im Sandwich nicht Teil des geforderten Auftriebs. Holzboote mit Erstvermessung vor dem 1.3.1980…
12.2 Konstruktion
Die Konstruktion des Mastes ist frei, mit folgenden Ausnahmen:
(i) Masten, die nach dem 01.11.2014 gebaut wurden…

 

Vorschlag 11
A.4.1 Verwaltung der OK-Klasse
Das Verwaltungsorgan der Klasse ist die OKDIA. Die Zertifizierungsautorität liegt bis auf die Ausnahmen unter A10.4. bei den nationalen Segelverbänden, in Deutschland  beim DSV. Die nationalen Segelverbände können Teile ihrer Funktionen an die nationalen Klassenvereinigung delegieren.

Diese Formulierung entspricht nicht dem SCR-Format, dort wird automatisch der nationale Segelverband (DSV für uns) als Verwaltungsorgan angenommen. Wir können an dieser Stelle wie andere Klassen auch (z.B Finn, Vaurien) abweichen von der Blaupause des SCR. Gute Gründe dafür gibt es:
-Als internationale Klasse sollten wir als Segler uns weiterhin mit unserer eigenen Struktur selbst verwalten und nicht eine Gruppe von Körperschaften damit betrauen, deren Kommunikation untereinander häufig eingeschränkt ist.
-Die OKDIA ist unsere Struktur und wurde von OK-Seglern gegründet, nicht vom Segel-Weltverband
-Sinnvollerweise verläuft die Verwaltungskette vom Weltsegelverband zur OKDIA und dann erst zu den nationalen Klassenvereinigungen und nationalen Segelverbänden.
-Selbstverwaltet kann die OKDIA unter anderem auch ein eigenes Standard-Messformular entwickeln

 

Vorschlag 12
Persönliche Segelnummern (PSN)
A.10.4 Die nationalen Klassenvereinigungen können offizielle OKDIA-PSN-Pässe herausgeben.

B.3.2 Der Bootseigner muss einen gültigen PSN-Pass nachweisen können.
Damit wird die Benutzung von PSN durch die OKDIA legitimiert und kontrollierbar.

 

Vorschlag 13
D.2.4.c Definition der Sheerline
Möglicher Wortlaut für die Regel:

  1. Die Sheerline ist der Schnittpunkt von Deck und Seitenwand.
  2. Die Sheerline ist der Schnittpunkt von Deck und Seitenwand verlängert wenn nötig

Hintergrund: Das Schanddeck/Sheerline ist ein Vermessungspunkt und muss neu definiert werden.
Einige neu gebaute Boote haben keine Scheuerleiste und eine abgerundete Außenkante, so wie die Starboote.
Das technische und das allgemeine Komitee hat sich für Boote mit Scheuerleiste ausgesprochen und gegen die abgerundete Version der Außenkante. Ein Anfrage um Stellungnahme an den internationalen Segelweltverband WS ist zur  Zeit noch nicht beantwortet worden, unabhängig davon müssen wir Entscheidungen zu den Regeln treffen.

 

Vorschlag 14
D.6 Scheuerleiste

Option 1: OK-Jollen müssen mit einer über die volle Länge des Rumpfes durchgehenden Scheuerleiste ausgestattet sein.
Option 2: OK-Jollen müssen mit einer durchgehenden Scheuerleiste ausgestattet sein, diese können aber in einem Bereich von 200 mm von Bug und Heck auslaufen.

Falls Option  1 oder 2 angenommen werden ist es notwendig die Dimension der Scheuerleiste festzulegen.
Vorschläge:
Tiefe –   Minimum 9 mm, Maximum 35 mm
Höhe – Minimum 3 mm, Maximum 35 mm

Option 3: Scheuerleisten sind optional, bei abgerundeter Außenkante darf der maximale Radius an der Rumpf/Deck-Verbindung 20 mm betragen.
Option 4: Scheuerleisten sind optional, bei abgerundeter Außenkante darf der maximale Radius an der Rumpf/Deck-Verbindung 2 mm betragen.

Das technische und das allgemeine Komitee empfiehlt Scheuerleisten, einige Gründe dafür:
-Scheuerleisten sind gute Bootsbautradition
-Helfen beim Tragen der Boote
-Einheitlicher Look der OK-Jollen bleibt erhalten (Scheuerleisten sind Teil der Original-Konstruktion)
-Beugt ernsten Schäden an den Booten vor

 

Vorschlag 15
E.2.3.e  Dicke des Schwertes
Der Teil des Schwertes oberhalb der Linie auf Diagramm 7 muss eine Dicke von mindestens 10 mm haben.

Hintergrund: Bei der Tendenz zu immer dünneren Schwertern wird der nicht profilierte Teil des Schwertes auf ein Minimum von 10 mm festgelegt und damit muss auch der Schwertkasten mindestens diesen Innendurchmesser aufweisen.

 

Vorschlag 16
E.3 Schwerter aus Metall
Seit dem 12.05.2016 wurde mit einer provisorischen Regeländerung die Verwendung von Schwertern aus Metall verboten. Über diese Entscheidung muss nun auf der AGM abgestimmt werden.

Option 1: Metallschwerter sind verboten
Option 2: Aluminiumschwerter sind verboten, andere Metalle erlaubt
Option 3: Metall als Schwert-Baumaterial wird, wie früher, erlaubt

Hintergrund: Durch Verwendung sehr teurer Metalle oder modernem Aluminium können in Zukunft immer dünnere Schwerter konstruiert werden. Dies soll verhindert werden.
E.2.1.c bietet Bestandschutz für bereits existierende Boote mit Metallschwertern

 

Vorschlag 17
G.2.2.d Segelvermessung
Segel müssen vor der Auslieferung, noch beim Segelmacher, vermessen werden durch einen offiziellen Vermesser.
Dies soll den Ärger und Aufwand für Segler verringern und den Gebrauch nicht vermessener Segel verhindern.

 

Vorschlag 18
Streichung von Regel 5.7
Die Regel 5.7 erlaubt die Anbringung von zusätzlichen Haltepunkten zur Durchführung von Schwingtests. Wenn durch die Bauweise des Rumpfes der Schwingtest nicht anders durchgeführt werden kann, darf der Vermesser/Wettfahrtleitung dies veranlassen.

Hintergrund: Es gibt eine breite Empfehlung diese Regel zu streichen, da in dieser Regel keine Vorgaben für die konkrete Durchführung von Schwingtests gemacht werden.

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