2014 Rules Changes

Endlich – Die Schleppleinenpflicht ist da!

Von Thorsten Schmidt 01.11.2014
Zum 30.10.2014 sind einige Regeln der OK-Klasse geändert worden, andere sind neu hinzu gekommen. Hier die Neuerungen:

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Trockenes Thema? Da helfen Bilder mit viel Wasser! Foto: Ania-Pawlaczyk

Schleppleine:
Ab jetzt muss  zu jeder Zeit eine Schleppleine an Bord sein. Die  Leine muss schwimmen, mindestens 10m lang sein und einen Durchmesser von mindestens 6mm haben. Bisher gab es dazu keine Regel in den internationalen Klassenvorschriften. Einzelne Regattaveranstalter (IDM, KW, WW) haben aber auch in der Vergangenheit schon in der Ausschreibung dazu Regelungen getroffen, so dass die meisten wohl nur im Keller nach einer geeigneten Kordel suchen müssen.

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Da staunen sogar die Aussie’s: So schön ist es in Warnemünde

Segel:
Die Segellattentaschen können jetzt  auch aus anderem Material sein als das Segeltuch. Es ist auch neu festgelegt das es vier Segellattentaschen geben muss. Das war bisher nicht geregelt, aber meines Wissens haben seit Jahren die Segel aller gängigen Hersteller vier Segellatten.

Rumpfausgleichsgewichte:
Der OK-Rumpf muss nach wie vor mindestens  72kg wiegen. Es können wie bisher  maximal  5kg Ausgleichsgewichte am vorderen Schott der Plicht positioniert werden.  Gering vergrößert  wurde die Fläche innerhalb der die Gewichte an der zur Plicht gewandten Seite (also sichtbar) angebracht werden können.  Ausgehend von der oberen äußeren Ecke des Schotts, da wo Deck und Schott sich berühren ( die Scheuerleiste wird nicht berücksichtigt) muss das Gewicht fixiert sein auf einer Fläche von 15x15cm. Natürlich kann das Gewicht wie bisher auf 2 Seiten verteilt werden und wie bisher gilt, dass  es dauerhaft angebracht sein muss, also Schrauben mit Flügelmuttern nicht erlaubt sind.

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Rainer Pospiech beim Training für Down Under?

Pumpen:
Wie bisher gilt dazu Regel  86.1 und Regel 42.3
Bei  Segelbedingungen, die das Gleiten der OK erlauben, dürfen wir wie bisher durch das einmalige Ziehen pro Welle/ Bö mit der Großschot durch den Fußblock  versuchen das Boot zum Surfen zu bringen.  Gestrichen wurde bei der Definition des Gleitens der Bezug zur Windrichtung. Galt Gleiten bisher nur als schnelle Beschleunigung des Bootes an der Vorderseite der Welle nach Lee , so ist durch Streichen einer Passage (leeward side) jetzt auch das Pumpen erlaubt um z.B.  nach Luv die Welle runter zu fahren.
Wie das aber nur durch Ziehen der Großschot und nicht begleitet durch Rocken mit dem Körper an der Kreuz möglich sein soll entzieht sich meiner Vorstellungskraft oder die Wellen die ich Am Wind herunter gesegelt bin waren einfach nicht hoch genug.  Ich denke mir, es geht bei der Streichung der Passage nur um eine Vereinfachung der bisherigen Regel.

Scheuerl, der alte Regelfuchs schrieb am 5.11.2014 aus dem Frühling in Neusseland die folgende Anmerkung, die den Hintergrund der Regeländerung trefflich erklärt:

..wie auch immer, eine Klärung zu der Lee-seite vs Vorderseite der Welle: 
Früher war die Seite die man zum surfen benutzen durfte, die Leeseite der Welle, wenn Du also Raumschots eine Motorboot Welle von Lee bekommen hattest (oder wohl öfter: eine Alte Windsee noch da war die eben leicht von lee kam) durfte man um auf die zu kommen strenggenommen nicht pumpen, was natürlich trotzdem jeder gemacht hat.
Daher die Regeländerung (auch in den normalen Wettfahrtregeln) auf die Vorderseite der Welle, die andere Seite kann man ja nicht heruntersurfen. 
Wenn also in Kiel das nächste mal eine Fregatte vorbeifährt und eine Mordswelle Raumschoots von Lee ankommt, darfst Du jetzt versuchen sie zu bekommen ;-)
 Viele Grüße   Peter=

 

 

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So hoch sind die Wellen in Australien wirklich (manchmal)

Bootsbaulizenz:
Um eine OK-Jolle zu bauen braucht man keine Lizenz. Auch zum Bauen eines Masts aus Holz oder Alu ist weiterhin keine Lizenz erforderlich.
Neu festgelegt ist aber, dass vor Herstellung oder Reparatur eines Plastikmasts (Carbon, Epoxy,Polyester usw.)  dem Hersteller/Reparateur  eine Lizenz von der OKDIA erteilt werden muss.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Mastenhersteller sich an die in der Regel  Nr.  12 (neue Regel für Plastikmasten) festgelegten Bestimmungen halten.
Insbesondere soll die Verwendung extrem teurer neuer Kunst-(Carbon-)fasern untersagt werden, um die Preise für OK-Masten zu begrenzen und Wettbewerbsvorteile einzelner zu verhindern.

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Beschläge/Ausrüstung:
Bisher war die Beschlagsausrüstung einer OK-Jolle relativ frei wählbar, insbesondere auch was die verwendeten Materialien betraf.  Mit der breiteren Verwendung neuer Bootsbaumaterialien wie z.B. Carbon wurde eine Einschränkung in bestimmten Bereichen  erforderlich, auch um Kosten gering zu halten.
Sogenanntes exotisches Bootsbaumaterial  darf nicht integraler Bestandteil des OK-Rumpfes, des Decks oder der Plicht sein sondern muss bei Verwendung dem Boot angefügt ( geschraubt o.ä.) sein. Zudem dürfen Ausrüstungsgegenstände  aus exotischem Material  nur für bestimmte Zwecke benutzt werden, z.B.  als Kompasshalterung, als Mastverstellsystem oder als Flügel für die Umlenkrollen der Kontrollleinen am Mast.
Auch am  Ruderblatt dürfen  exotische Materialien integral  (z.B.  einlaminiert, verklebt)  nicht verbaut sein, es dürfen aber z.B.  Verstärkungen aus exotischem Material von außen  verschraubt  angebracht werden.
Was als exotisches Material festgelegt ist könnt Ihr in der Originalregel im letzten Abschnitt nachlesen:
2014 Rules Changes:  OKD2014CRC301014-[17874]