Wie arbeitet eigentlich die OKDIA?

Update der OKDIA-Konstitution liegt nun vor

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von Thorsten Schmidt, 06.02.2016  Ergänzungen von Jule Hofmann
Vor einigen Wochen wurde die Konstitution der internationalen OK-Klassenvereinigung, kurz OKDIA, überarbeitet.  Den Originaltext in englischer Sprache findet ihr hier.

In der neuen Version wurden Aufgaben, Ämter und Regeln der OKDIA moderner gefasst und an die  Anforderungen der World Sailing (früher ISAF) angepasst.

Der folgende Text bietet eine sinngemäße Zusammenfassung und eine abschnittsweise Kommentierung , ist also keine wörtliche Übersetzung. Zudem beschränkt  sich der Text auf die wichtigsten Passagen.

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Aufgaben der OKDIA

-Bewahrung des Status der OK-Jolle als Einheitsklasse durch Zusammenarbeit mit der World Sailing und den nationalen Klassenvereinigungen

-Förderung des internationalen Regattasports in der OK-Klasse

-Gewährleistung des Wachstums der Klasse in allen Ländern

-Geschäftsführung für die internationale Klasse und Koordination der Klassenregeln

-Erarbeiten von Vorschlägen zur Kontrolle der Regeln bei der World Sailing

-Interessenvertretung für die OK-Jollen-Eigner durch enge Zusammenarbeit mit den nationalen Klassenverbänden und anderen nationalen Verbänden und Yachtorganisationen.

Diese Ziele sind für die OK-Klasse außerhalb der Konstitution in den letzten Jahren spezifiziert und weiterentwickelt worden. Konkret werden insbesondere entlang der Roadmap und späterer AGM-Beschlüsse die oben genannten Aufgaben verfolgt.

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Ämter der OKDIA

Alle 2 Jahre wird während  der AGM (jährlich stattfindendes Treffen während der Weltmeisterschaften)  der Präsident, der Klassensekretär und der Schatzmeister der OKDIA gewählt.

Der Präsident muss alle Kontobewegungen ab einem Wert von 500 engl. Pfund  genehmigen. Das Amt bekleidet aktuell der Däne Bo Teglers Nielsen.

Der Klassensekretär führt den Schriftverkehr der OKDIA und veröffentlicht die Entscheidungen des Komitees (Entscheidungsgremium von maximal 9 auf der AGM gewählten Mitgliedern). Den Job macht zur Zeit Jule Hofmann aus Potsdam.
Ergänzung von Jule: Robert Deaves , eigentlich zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der OKDIA hat mich in den letzten Monaten bei der Arbeit als Klassensekretärin unterstützt und mir insbesondere die Ausarbeitung der Vorschläge für Regeländerungen und Abstimmungen (Proposals) abgenommen.

Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen der OKDIA, führt Buch und erstellt eine Jahresbilanz zum 1. Januar jeden Jahres. Diese Arbeit macht der Däne Rene Sarabia Johannsen

Ein Kassenprüfer, kein offizieller Amtsträger der OKDIA, wird jedes Jahr auf der AGM bestimmt und überprüft die Jahresbilanz.

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Mitglied in der OKDIA

Die OKDIA setzt sich aus nationalen Verbänden, also OK-Klassenvereinigungen zusammen. Dabei wird unterschieden zwischen Vollmitgliedern und assoziierter Mitgliedschaft. Der wesentliche Unterschied ist, das assoziierte Mitgliedsverbände bei der AGM zuhören können, mit diskutieren können aber nicht abstimmungsberechtigt sind und auch keine Vorschläge einbringen können.  Vollmitglieder haben dagegen Stimm- und Vorschlagsrecht müssen aber auch Mindest-Beiträge an die OKDIA abführen.

Die Aufnahme der Kandidaten als neues Mitglied wird eingeleitet durch einem Antrag beim Klassensekretär und nachfolgender Überprüfung der nationalen Klassensatzung. Schließlich erfolgt die endgültige Aufnahme durch Abstimmung bei der nächsten AGM.

Die Mitgliedsbeiträge der nationalen Klassenvereinigungen für die OKDIA werden jährlich fällig und müssen überwiesen werden bis spätestens zum 31. März. Die Beitragshöhe der nationalen Verbände richtet sich nach der Zahl ihrer Mitglieder.  Die deutsche KV zahlt also jährlich pro Mitglied an die OKDIA. Der Beitrag ist zur Umsetzung der OK-Roadmap im letzten Jahr angehoben worden und beträgt pro Kopf 10 Pfund, also ca. 13,00 € unserer 50 € Jahresbeitrag gehen an die OKDIA.

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Das Komitee der OKDIA

Das Komitee der OKDIA besteht aus maximal 9 Mitgliedern zu denen in jedem Fall die Amtsträger, also Präsident, Klassensekretär und Schatzmeister gehören. Die Mitglieder werden ebenso wie die Amtsinhaber alle 2 Jahre auf einer AGM gewählt. Die jeweiligen Komitee-Mitglieder können wie die Amtsinhaber ohne Begrenzung wieder gewählt werden. Um die Dominanz eines nationalen Klassenverbands zu verhindern dürfen aus jeder KV nur maximal 2 Vertreter in das Komitee gewählt werden.

Der Vorsitzende des technischen Komitees ist wie die Amtsinhaber automatisch Mitglied des Komitee.

Das technische Komitee ist ein Unterausschuss, ebenfalls gewählt auf der AGM und berät das Komitee in technischen Fragen und Klassenregeln. Zur Zeit besteht dieser Unterausschuss aus 14 Mitgliedern, aus Deutschland ist Christian Hartmann Mitglied, der Vorsitzende ist Alistair Deaves aus Neuseeland.

Sollten Mitglieder des Komitees während einer Amtszeit ausfallen, kann das Komitee maximal 2 neue Mitglieder bestimmen, die bis zur nächsten AGM mitarbeiten. Der Ersatz für ausgeschiedene Mitglieder ist während einer Amtsperiode nicht zwingend erforderlich, allerdings muss das Komitee um arbeitsfähig zu sein mindestens  4 Mitglieder haben.

Innerhalb der konstitutionellen Regeln der OKDIA ist das Komitee ermächtigt alle Management- und Verwaltungsaufgaben auszuführen.

Das Komitee kann Empfehlungen für Regeländerungen oder Ergänzungen bei Vollversammlungen (AGM/SGM) und per Post oder Email auch direkt an die Mitglieder aussprechen.

Aufgabe des Komitees ist die Organisation einer jährlich stattfindenden Weltmeisterschaft. Auch die Koordination von nationalen und regionalen Meisterschaften und anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit internationalen Meisterschaften obliegt der OKDIA, bzw. dem Klassensekretär.

Die konkrete Arbeit des Komitees wird als Korrespondenz über den Klassensekretär organisiert und durchgeführt. Dabei gilt nur die Schriftform per Post oder Email, nicht etwa telefonische Besprechungen. Die angeschriebenen Komitee-Mitglieder sind innerhalb bestimmter Fristen verpflichtet zu antworten, bei Abstimmungen per Post gilt eine 6-Wochen-Frist.

Echte Versammlungen der Komitee-Mitglieder müssen rechtzeitig angekündigt werden durch den Klassensekretär und benötigen die Zustimmung der Mehrheit der Komitee-Mitglieder. Wegen der großen räumlichen Entfernungen die überbrückt werden müssen, finden wirkliche Treffen aber in der Regel  nur im Rahmen von Weltmeisterschaften oder großen internationalen Meisterschaften statt, es wird die Anwesenheit von mindestens 4 Komitee-Mitgliedern benötigt.

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Vollversammlungen (AGM und SGM)

Die AGM ist die jährlich stattfindende Vollversammlung der OKDIA und in etwa vergleichbar mit einer Sitzung eines Parlaments in dem über Gesetze und Regeln diskutiert und abgestimmt wird. Um im Bild zu bleiben: “Gesetzesvorlagen” können eingebracht werden vom Komitee oder von Vollmitgliedern.  Die Abstimmungsreife erhält eine Vorlage nach Bearbeitung durch das Komitee. Annehmen oder Ablehnen kann Gesetze aber nur das Parlament also die Vollmitglieder.

In der Regel findet die AGM während der WM/EM statt. Mindestens 8 Wochen vor der AGM müssen den Mitgliedern die Einladung für die AGM mit der Tagesordnung  und ergänzenden Beiträgen vorliegen. Mindestens 5 Vollmitglieder werden benötigt zur Beschlussfähigkeit.

Die Mitglieder, also die nationalen Klassenvereinigungen, können bis zum Beginn der AGM schriftlich Stellung nehmen und auch per Post bei den Wahlen abstimmen.

In der Regel haben die nationalen Klassenvereinigungen, die Vollmitglieder der OKDIA sind,  jeweils eine Stimme. Auf Antrag von mindestens 3 Vollmitgliedern kann auch eine Verhältniswahl zu einzelnen Abstimmungen beantragt werden.  Dabei erhält die nationale KV bei weniger als 50 nationalen Mitgliedern 1 Stimme, bei 100 Mitgliedern 2 Stimmen, bei bis zu 150 3 Stimmen und so weiter.

Die Entscheidungen bei der AGM fallen mit einfacher Mehrheit, Änderungen, die die Klassenregeln betreffen erfordern allerdings eine 2/3-Mehrheit.

Abstimmen können nur die nationalen Klassenvereinigungen mit Vollmitglied-Status, nicht aber die Komitee-Mitglieder.

Nur der Präsident hat im Fall einer Pattsituation eine Entscheidungsstimme. Das bedeutet, das Komitee mit den Amtsinhabern verrichtet die tägliche Arbeit als Exekutive, kann Vorschläge ausarbeiten, darf aber nicht mit abstimmen.  Eine Form der Gewaltenteilung.

Gewählt werden auf der AGM für 2 Jahre der Präsident, der Klassensekretär, der Schatzmeister und zwei Vizepräsidenten (für die nördliche und südliche Hemisphäre).  Zusätzlich werden bis zu 4 Komitee-Mitglieder gewählt. Außerdem wird ein Kassenprüfer bestimmt und die Mitglieder für das technische Komitee  gewählt.

Das technische Komitee ist ein Unterausschuss und berät das Komitee in Fragen der technischen Weiterentwicklung und in Regelfragen. Das technische Komitee hat beratende und empfehlende Funktion, hat aber keine eigene Stimme bei Wahlen.

Ergänzung von Jule Hofmann:
Vielleicht willst du ja noch einen Absatz zur Arbeitsweise hinzufügen? Im Prinzip kommen Veränderungen entweder aus den nationalen KVs oder von World Sailing oder aus den beiden Commitees (technisches und “allgemeines”). Die Ideen werden dann mit den Beteiligten diskutiert und nach Einigung in ein “Proposal” gegossen. Dieses Beschlußvorlage mit meist unterschiedlichen Punkten wird spätestens 9 Wochen vor der nächsten AGM veröffentlicht und an die nationalen Klassenobleute geschickt. Damit hat jede Nation Zeit sich mit ihren Mitgliedern abzustimmern, wie sie wählen wollen. Seit du alles übersetzt, haben vielleicht mehr Leute Zugang und vielleicht Interesse an den Themen. Zur AGM wird dann nicht mehr diskutiert, sondern nur noch abgestimmt. Änderungen müssen vorher eingereicht werden. In den Minuits werden die Ergebnisse zeitnah nach der AGM veröffentlicht. Meist müssen die neuen Regeln von World Sailing geprüft werden auf deren Regeln. Erst wenn die okay geben, treten diese in Kraft und werden veröffentlicht. Ab da muß sich dann jeder daran halten. Dieses Jahr haben wir als Neuerung die Segellabel, ohne die kein Segel mehr verkauft werden darf. Darüber abgestimmt wurde bereits in Australien. Es geht also alles recht langsam, aber die Vorbereitungen sind sehr arbeitsintensiv.

 

Außerordentliche Vollversammlungen (SGM) können auf Antrag beim Klassensekretär beantragt werden. Dazu müssen mindestens 4 Vollmitglieder der OKDIA einen solchen Antrag stellen.

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