Regeländerungen 2023


bearbeitet und übersetzt von Ralf Tietje  21.01.2023
Unsere Klassenregeln werden fortlaufend be- und überarbeitet und präzisiert. So ist garantiert, dass sie aktuell bleiben und Schritt halten mit technischen Neuerungen und mit der ständigen Suche der Segler nach  Verbesserungen und Geschwindigkeitsvorteilen.

Vorschläge zu Regeländerungen können von allen nationalen Klassenvereinigungen und auch vom technischen Komitee der OKDIA eingebracht werden. Darüber wird dann Online abgestimmt, so wie aktuell, oder bei der jährlichen AGM-Sitzung während der WM. Die nationalen KVen haben je nach Mitgliederzahl unterschiedliche  Stimmanteile. “Kleine OK-Nationen” haben bei den Abstimmungen eine Stimme. Deutschland gehört zu den Mitglieder-stärksten Klassenvereinigungen und hat ebenso wie Dänemark die höchste Wichtung mit 4 Stimmen.

Die folgenden Vorschläge zur Änderung der Klassenregeln wurden vom Technischen Komitee der OKDIA erörtert, und das Komitee empfiehlt, für diese Vorschläge zu stimmen. (Änderungen in rot)

Vorschlag 1

C.5 TRAGBARE AUSRÜSTUNG

Änderung, soll lauten
C.5.1 ZUR VERWENDUNG (während der Wettfahrt)
(a) VERPFLICHTEND
(1) Jegliche Ausrüstung, die von der Organisationsbehörde zur Verfügung gestellt oder verlangt wird, wie z.B. GPS- Ortungsgeräte und/oder Kameras, wenn dies in der Ausschreibung oder den Wettfahrt- oder Segelanweisungen verlangt wird.

(b) OPTIONAL
(1) Jegliche Ausrüstung, die in der Ausschreibung und/oder den Segelanweisungen ausdrücklich erlaubt ist.
(2) Jedes der folgenden Geräte oder eine Kombination davon, vorausgesetzt, dass sie keine andere Funktion erfüllen oder Informationen anzeigen, die sich nicht auf die spezifische(n) Funktion(en) des Geräts beziehen.
(i) elektronische oder mechanische Zeitmessgeräte.
(ii) elektronischen oder mechanischen Neigungsmesser.
(iii) Kamera.
(iv) Herzfrequenzmesser.
(v) Kompass – maximal zwei
(3) Mechanische Windanzeiger.
(4) Handlenzer und/oder Eimer.
(5) Anker und Ketten.
(6) Jegliche Schreibgeräte.
(7) Alle Ersatzteile wie Seile, Beschläge und Werkzeuge.

C.5.2 NICHT ZUR VERWENDUNG (während der Wettfahrt)
(a) VERPFLICHTEND
(1) Ein schwimmendes Schleppseil mit einer Mindestlänge von 10 m und
einem Durchmesser von mindestens 6 mm, das ohne Öffnen eines
wasserdichten Schotts zugänglich sein muss.

(b) OPTIONAL
(1) Ein Paddel.
(2) Vertäuungsleine.
(3) Flaggen.
(4) Säcke.
(5) Fender.

Begründung
Aufnahme von Regeln, die es den Veranstaltern und der NCA erlauben, die Verwendung von nicht definierter Ausrüstung zu erlauben und erlaubte Ausrüstung unter derselben Regel zusammenzufassen, mit der Absicht, dass neue Gegenstände in die Liste aufgenommen werden können, anstatt eine neue Regel zu schaffen. Kameras sind bereits weit verbreitet und sorgen für zusätzliche kostenlose Werbung für die Klasse.

Vorschlag 2

D.2 ALLGEMEINES

Ergänzung
D.2.5(b) Ab dem 1. März 2023 muss der erste aus neuen Formen hergestellte Rumpf, der für die Produktion bestimmt ist, von einem von OKDIA zugelassenen amtlichen Vermesser geprüft werden.

Begründung:
Da die Klasse wächst und neue Länder als Mitglieder aufgenommen werden, möchte das Technische Komitee, dass bestehende, von OKDIA zugelassene, offizielle Vermesser die neuen Produktionsformen und das erste Boot überprüfen, bevor die Produktion beginnt, um sicherzustellen, dass die Boote konform sind. Diese Aktivität kann auch zur Ausbildung von lokalen Vermessern genutzt werden.

 

Vorschlag 3

D.5 AUFTRIEBSTANKS UND SCHOTTEN
Aktuell
D.5.2(g) Der Mastraum (der Bereich vor dem vorderen Schott) muss durch ein Rohr in das Cockpit entwässert werden.

Änderung, soll lauten:
D.5.2(g) Der Mastraum (der Bereich vor dem vorderen Schott) muss durch ein einziges Rohr in das Cockpit entwässert werden.

Begründung:
Um klarzustellen, dass nur ein Abflussrohr zwischen dem Mastraum und dem Cockpit zulässig ist.

 

Vorschlag 4

D.7.2 ABMESSUNGEN
Derzeit:

Minimum Maximum
Querbreite der Seitendecks 120 mm 240 mm
Höhe des Seitendeckaufbaus über der Linie, die die Decksprunglinie auf den gegenüberliegenden Seiten des Rumpfes verbindet ————– 40 mm
Tiefe des Seitendeckaufbaus unterhalb der Linie, die die Decksprunglinie auf den gegenüber-liegenden Seiten des Rumpfes verbindet ————– 80 mm

Änderung soll lauten:

Querbreite der Seitendecks 120 mm 240 mm
Höhe des Seitendeck über der Linie, die die Scherlinie auf den gegenüberliegenden Seiten des Rumpfes verbindet ————– 40 mm
Tiefe des Seitendeck unterhalb der Linie die die Scherlinie auf den gegenüberliegenden Seiten des Rumpfes verbindet ————– 80 mm

Begründung
Klärung der Regel und Beseitigung möglicher Verwechslungen zwischen dem “Seitendeck” und dem “Seitendeckaufbau”, die dasselbe sind.

Vorschlag 5

Aktuell:
E.3.3(b)(1) Beschläge aus exotischen Materialien oder CFK dürfen nicht in das Ruderblatt integriert werden.
Änderung, soll lauten:
E.3.3(b)(1) Beschläge aus exotischen Werkstoffen oder CRP dürfen nur am Ruder befestigt oder verklebt werden.

Begründung
Klarstellung der Regel für Ruderbeschläge unter Verwendung der ERS.(Equipment Rules of Sailing)
Die Regel wird nun inklusiv statt exklusiv und verwendet die ERS-Definitionen “befestigt” und “verklebt”.

Vorschlag 6

Ergänzung
G.2.3(e) Das Segel muss ein Vorliektau und ein Unterliektau haben.
Außerdem: Nummerierung von G.2.3(e) in G.2.3(f) entsprechend ändern.

Begründung
Um klarzustellen, dass die erlaubten Liekseile vorgeschrieben sind.

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Der Vorstand hat beschlossen den Vorschlägen des technischen Komitees zuzustimmen.