Schon wieder abstimmen

Eure Meinung ist gefragt. Wie sollen wir als KV abstimmen?

von Thorsten Schmidt 29.11.2020
Zugegeben: Eigentlich sind Klassenregel-Änderungen und Fragen zur Organisationsstruktur meistens ziemlich langweilig. Insbesondere wenn wir stattdessen übers Regatta-Segeln reden könnten. Können wir aber gerade gar nicht, -na dann her mit dem Paragraphen-Kram!

Normalerweise wird über Regeländerungen während der AGM bei der jährlichen Weltmeisterschaft abgestimmt. Alle von der OKDIA anerkannten nationalen KVen sind stimmberechtigt.
Rückblickend sind wir als deutsche KV in diese AGM-Sitzungen meist recht unvorbereitet gegangen, häufig genug war unserem Vertreter bis zur Sitzung selbst gar nicht klar worüber er abstimmen sollte, geschweige denn, das im Vorfeld eine “nationale” Meinungsbildung stattgefunden hätte.

Wegen der besonderen Situation findet dieses Jahr zum zweiten Mal eine Abstimmung per “Briefwahl” statt. Der Vorstand will die Zeit bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 19.12. nutzen eure Meinung zu erfragen und unser Abstimmungsverhalten als KV entsprechend anzupassen.  Mitmachen kann und soll jedes Mitglied in der deutschen OK-KV. Eure Antwort könnt ihr mit dem unten angehängten Formular bequem per Mail an den Vorstand schicken. Selbstverständlich könnt ihr bei Bedarf Anmerkungen, Begründungen oder Kommentare hinzufügen.

Es wird über insgesamt 27  Punkte aus drei Bereichen A-Klassenregeln, B-Konstitution der OKDIA  und C-Regeln zur Durchführung von großen internationalen Meisterschaften, abgestimmt. Die Zusammenstellung im Original findet ihr hier.

A Klassenregeln:

Die ersten beiden Vorschläge in diesem Bereich beinhalten eine sprachliche Klarstellung des bisherigen Textes und sollen es neuen nationalen Verbänden und insbesondere sehr kleinen nationalen OK-Verbänden erleichtern Mitglieder der OKDIA zu werden. Dies passiert vor dem Hintergrund der neu wachsenden Flotten in vielen Ländern (USA, Brasilien, Irland, Italien, Spanien, Bulgarien und Russland)

Vorschlag 1
Regel A.4: Die Verwaltung und Organisation der OK-Klasse wird international übernommen von der OKDIA. Die nationale Verwaltung übernehmen in der Regel die nationalen Klassenvereinigungen (KV). Die nationale Zertifizierungsstelle ist normalerweise der nationale Segelverband. Dieser ist meist Mitglied bei der World Sailing (WS, früher ISAF) und wird deshalb bezeichnet als “Member National Authority” (MNA). Für Deutschland ist das MNA also der DSV. Die Zertifizierungsstelle prüft, genehmigt, stellt Dokumente aus. In Ländern in denen es keinen MNA (Segelverband) bei der WS gibt kann diese Zertifizierungsfunktion auch von der nationalen Klassenvereinigung übernommen werden. Gibt es in Ländern keine nationale KV oder will die nationale KV diese Aufgabe nicht übernehmen kann diese Funktion auch die OKDIA wahrnehmen.

Die Verwaltung und Organisation der OK-Klasse auf nationaler Ebene wird also übernommen von der nationalen Klassenvereinigung. Wenn die nationale KV dies nicht wünscht oder leisten kann, kann die OKDIA diese Aufgaben wahrnehmen.

Vorschlag 2
Regel A.10: Die Ausgabe der Segelnummern erfolgt durch die Zertifizierungsstelle oder durch Delegierte unter der Vorrausetzung das die Baulizenz-Gebühren entrichtet wurden.
Anmerkung: In Rot -die neu eingefügte Passage im Vergleich zum bisherigen Text. In Deutschland ist die zuständige Zertifizierungsstelle der DSV, in Ländern ohne MNA soll das delegiert werden können.

Vorschlag 3
Regel A.11.2  Der Messbrief soll folgende Informationen beinhalten:
-Gesamtgewicht des Rumpfes
-Gesamtgewicht der Ausgleichsgewichte
-Unterschrift des Eigners
Gestrichen wird:  -Anzahl und Position der Ausgleichsgewichte
Anmerkung: dies ist  durch andere Regeln bereits festgelegt

Vorschlag 4
C1.1. Pumpen: Unter Abänderung von RRS 42.3 gilt: Wenn das Segel gepumpt wird soll die Großschot durch mindestens 3 Blöcke zwischen Baum und Steuermann gezogen werden. Das System soll mindestens eine 3:1 Übersetzung erzeugen. Der letzte Block muss am Cockpitboden fixiert sein.
Anmerkung: neu hinzugesetzte Bestimmung um direktes Pumpen durch funktionslose Blöcke hindurch zu verbieten.

Vorschlag 5
Im englischen Regelwerk unserer Klassenregeln werden verschiedene Begriffe (“gunwale”, “rubbing strake”, “gunwale rubbing strake”) nebeneinander benutzt um die Scheuerleiste am Boot zu bezeichnen.
Die “sheerline” ist der Berührungspunkt von Deck und Seitenwand des Rumpfes und ein Vermessungspunkt. Davon abgeleitet ist der Begriff “sheerguard” für die Scheuerleiste. Die bisher verwendeten verschiedenen Begrifflichkeiten für die Scheuerleiste sollen in Zukunft im Regeltext ersetzt werden durch die einheitliche Bezeichnung “sheerguard“. Anmerkung: Dies betrifft die Regeln  D.1.1; D.6.; D.7.1; D.7.2

Vorschlag 6
Auch bei diesem Vorschlag geht es um eine sprachliche Präzisierung unserer Regeln. Neu eingeführt werden soll der Punkt “Bow Measurement Point“. Damit bezeichnet werden soll der Vermessungspunkt am Bug an dem die verlängerte Buglinie auf die Deckslinie trifft. Der Punkt ist bisher ohne Bezeichnung in unseren Regeln und wird eben nur beschrieben.
Anmerkung: Der Punkt wird benötigt zur Bestimmung der Rumpflänge und Rumpfhöhe in Regel D.7.2.

Vorschlag 7
Bei diesem Vorschlag geht es erneut nur um eine sprachliche Präzisierung unserer Regeln. In den bisherigen Regeln D.3.2. und D.4.2. geht es um die Gestaltung der Rumpfoberfläche. Zum einen wird mit der neuen Regel (dann D.2.6) festgelegt das die Rumpfoberfläche durchgehend geformt sein muss und nicht wellig sein darf. Bisher war das in der Regel als Ziel formuliert (Der Rumpf soll gleichmäßig gestaltet sein). Zudem wird der Begriff Rumpf (Hull) ersetzt durch Rumpfoberfläche (hull shell).

Vorschlag 8
Die neue Regel D.5.1.b. legt  fest aus welchem Material Lenzrohre aus dem Vorschiff und Tunnel für unter Deck geführte Kontrollleinen gefertigt werden dürfen. Bisher war das nicht festgelegt. Mit dem Regelvorschlag werden alle Materialien aus der Regel D.3.1.a.erlaubt. Dort nicht aufgeführte Materialien sind damit verboten.

Vorschlag 9
Regel D.2.4.b.4 Das Material der Segel-Plakette zur Identifizierung des Segels darf nur aus dem in der Regel D.3.1.a erlaubten Materialien bestehen. Die Neuerung bei diesem Vorschlag besteht in dem ausführlichen Hinweis auf die Regel D.3.1.a.
Anmerkung: Bisher gab es nur eine unpräzise Beschreibung (“erlaubtes Material”) in der Regel.

B Konstitution der OKDIA:

Bei den in diesem Abschnitt vorgesehenen Änderungsvorschlägen handelt es sich im wesentlichen um sprachliche Präzisierungen oder kleinere Änderungen. Nur wenige Neuerungen (Briefwahl, neue WM-Kurse, Proportionales Wählen) kommen hinzu. Um die Vorschläge zu verstehen ist es sicher hilfreich die kommentierte Version der neuen OKDIA-Konstitution zur Hilfe zu nehmen. Die entsprechenden Änderungen sind dort farbig markiert. Ich beschränke mich bei der Vorstellung der geplanten Änderungen auf eine stichwortartige Darstellung der wichtigsten Änderungen mit ausdrücklichem Verweis auf die entsprechenden Stellen im Originaltext.

Vorschlag 10:
Unter Punkt 4.1 der OKDIA-Konstitution soll der Begriff “Association” zur Vereinfachung ausgetauscht werden durch “OKDIA” .

Vorschlag 11:
Der Punkt 4.12 (Was ist ein gültiger Messbrief) soll aus der “Constitution” gestrichen werden, da das an anderer Stelle in den Regeln festgelegt ist.

Vorschlag 12:
Der Punkt 4.15 ist neu und regelt die Kommunikation zwischen OKDIA und den Mitgliedern (nationale KVen). Ein Schreiben (im Original: writing) zwischen den Institutionen kann bedeuten eine Nachricht per Brief aber auch per Email.

Vorschlag 13:
Unter Punkt 4.16 wird eine postalische Abstimmung “Postal Ballot”, so wie sie jetzt gerade wieder ansteht und an der bei der Meinungsbildung indirekt teilnehmen kannst, näher definiert. Die Antwort der Mitgliedsverbände muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Der aktuelle Stichtag ist der 19.12.2020.

Vorschlag 14
Im Abschnitt 5.1. wird die genaue Aufgabenteilung zwischen Sekretär (aktuell Robert Deaves) und Schatzmeister (bisher Nick Craig- Nachfolger wird gesucht) festgelegt. Wegen der zunehmenden OKDIA-Aktivitäten ist es praktischer die täglichen Bankgeschäfte durch den OKDIA-Sekretär durchführen zu lassen. Der Schatzmeister überwacht dies laufend. Damit sind die täglichen Abläufe für den bezahlten Sekretär unkomplizierter und schneller zu handhaben. Die Geschäfte dürfen sich aber nur im vorher festgelegten Rahmen bewegen und unterliegen der Kontrolle des gewählten Schatzmeisters.

Vorschlag 15
Der Punkt 6.2 erlaubt dem OKDIA-Komitee neue nationale Verbände als Mitglieder der OKDIA vorläufig aufzunehmen. Die Aufnahme muss dann bei der nächsten AGM per Abstimmung bestätigt werden. Dies soll die Aufnahme-Prozedur für neue nationale KVen beschleunigen und ihnen die Teilnahme z.B. an internationalen Meisterschaften schneller ermöglichen. Wer die OKDIA als Mitglied verlassen möchte kann dies mit einem Schreiben an den Präsidenten der OKDIA (aktuell Mark Jackson).

Vorschlag 16
Mit dem Punkt 6.6 wird auch sehr kleinen nationalen OK-KVen eine Mitgliedschaft in der OKDIA ermöglicht. Theoretisch ist es nach diesem Vorschlag auch einem einzelnen Segler möglich eine Mitgliedschaft zu beantragen. Ziel sind natürlich die vielen neu entstandenen OK-Flotten in nicht klassischen OK-Nationen. Diese neuen OK-Segler sollen frühzeitig in die internationalen Strukturen eingebunden werden und auch von der Unterstützung der OKDIA profitieren.

Vorschlag 17
Die Rolle der drei Vizepräsidenten innerhalb des OKDIA-Komitees wird mit dem Punkt 7.2 neu definiert. Jeder der Vizepräsidenten soll schwerpunktmäßig für einen Bereich zuständig sein. Die drei Bereiche sind:
-Segelsport und Events (große internationale Meisterschaften)
-Weiterentwicklung der OK-Klasse
-Vermarktung der Klasse und Öffentlichkeitsarbeit

Vorschlag 18
7.3 Der Vorsitzende des technischen und Regel-Komitee (TC) wird bestimmt durch das OKDIA-Komitee. Die Wahl muss durch eine AGM bestätigt werden. Der Vorsitzende (aktuell Alistair Deaves) ist für die Organisation der Arbeit des TC zuständig. Er vertritt in der Regel die OKDIA bei technischen oder Regel-Fragen auch gegenüber der World Sailing.

7.4 Das OKDIA-Komitee ernennt einen Webmaster (aktuell Peter Scheuerl), der die Webseite der OKDIA pflegt.

7.5. Die Amtsinhaber und Vizepräsidenten der OKDIA werden alle 2 Jahre gewählt auf einer AGM oder aber per Briefwahl

Vorschlag 19
Der Punkt 11.1 regelt erstmals ausdrücklich die Möglichkeit einer Briefwahl. Wenn, wie aktuell, eine AGM mit physikalischer Präsenz nicht möglich ist, kann per Briefwahl/Online abgestimmt werden.

Vorschlag 20
Mit dem Punkt 11.4. wird das proportionale Stimmrecht bei Briefwahl und AGM eingeführt. Dies ist eine Reaktion auf den zu erwartenden Einstiegs neuer OKDIA-Mitglieder mit nur wenigen nationalen KV-Mitgliedern.

KV-Mitglieder Anzahl der Stimmen
Gruppe A 1-10 1
Gruppe B 11-50 2
Gruppe C 51-150 3
Gruppe D >150 4

Demnach haben wir als deutsche KV ( ca. 170 nationale Mitglieder) bei den Abstimmungen in Zukunft vier Stimmen bei AGM oder Briefwahl.

Vorschlag 21
Die Punkte 11.8 und 14.1 der zur Abstimmung stehenden Version der OKDIA-Konstitution sollen die Interessen der Mitglieder-starken OK-Nationen schützen. Bei jeder Generalversammlung dürfen nicht weniger als 5 Mitgliedsverbände aus den Gruppen B, C und D repräsentiert sein. Bei außerordentlich einberufenen Generalversammlungen müssen mindestens 4 Verbände aus den Gruppen B, C und D vertreten sein.

Vorschlag 22
Annahme der neuen Version der Konstitution der OKDIA

C Event-Handbuch:

In der zur Abstimmung vorliegenden Version des neuen Event-Handbuchs gibt es eine Fülle von sprachlichen Präzisionen, kleinen Änderungen und Hinzusetzungen. Im Originaltext sind sie farbig markiert. Die wichtigsten Neuerungen lassen sich in 4 Punkten zusammenfassen.

Vorschlag 23
Punkt 9.6 des Event Manual: Wenn wegen großer Teilnehmerfelder mit geteilten Flotten gesegelt wird kann bei großen internationalen Meisterschaften (EM/WM) neben dem klassischen Kurs (Dreieck-Schleife) auch ein anderer Kurs gesegelt werden. Nach Rücksprache mit der OKDIA darf dann der Veranstalter auch einen “Inner-Loop-Kurs” und/oder “Outer-Loop-Kurs” segeln lassen.  Bei einem ungeteilten Feld ist der Kurs “Dreieck-Schleife” vorgeschrieben.

Vorschlag 24
Abschnitt E Punkt 1.2: Bei sehr großen Events mit vielen Teilnehmern und EM/WM kann der Veranstalter einen zweiten internationalen Vermesser für die OK-Klasse zur Durchführung der Kontrollen/Kontrollvermessungen bestellen.

Vorschlag 25
Abschnitt E Punkt 1.6: Der Veranstalter von großen Events (WM/EM) wird angehalten für  die Vermesser und Helfer bei der Vermessung Getränke und Mahlzeiten bereit zu stellen.

Vorschlag 26
Abschnitt E Punkt 2.3: Der OKDIA-Chefvermesser hat, falls beim Event anwesend, die endgültige Entscheidungshoheit.

Vorschlag 27
Annahme der neuen Version des Event-Handbuchs

Es ist geschafft! Wieder einmal gab es viel Text zu lesen wenn es um Regeln und Bestimmungen geht. Zugegeben, diesmal sind die meisten Dinge in den drei Abschnitten nicht sehr kontrovers und wirken auf den ersten Blick nicht sehr wichtig. Dennoch sollten sich möglichst viele von euch an der Meinungsbildung beteiligen und dem Vorstand helfen bei der anstehenden Abstimmung am 19.12.2020 ein repräsentatives Votum abzugeben. Das übt das demokratische Verfahren und außerdem: Was wollt ihr denn sonst machen, schließlich ist Winter und “Corona”!

Bitte sendet  eure Antwort zu den Fragen (und eventuelle Kommentare)  per Mail an den Vorstand. Nutzt gerne das unten stehende Formblatt als Anhang zur eurer Mail und vergesst nicht euren Namen. Eure Fragen oder Kommentare schreibt bitte einfach in die Email.

Abstimmung Briefwahl 12-2020