Briefwahl

Abstimmung über Regeländerungen per Post

übersetzt und kommentiert von Thorsten Schmidt 07.11.2019
Auf der AGM 2019 in Neuseeland sind einige Abstimmungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden, da noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Punkten bestand (vgl. hierzu auch: Ganz schön exzentrisch).
Zum 01.11.2019 legt die OKDIA nun 18 Vorschläge zu Regeländerungen vor , über die die nationalen KVen per Briefwahl abstimmen sollen. (hier der Originaltext: OKDIA Postal Vote 1 November 2019)

Damit ein breites Meinungsbild zu den einzelnen Fragen entsteht sollten sich möglichst viele von euch mit den geplanten Änderungen beschäftigen und dem Vorstand eine kurze Rückmeldung geben. Unser Forum steht aus technischen Gründen noch nicht wieder zur Verfügung, daher bitte ich euch an Hand der Liste am Ende des Artikels per Mail den Vorstand über eure Meinung zu informieren. Selbstverständlich könnt ihr Begründungen oder Anmerkungen ergänzen.
Die Zeit eilt, wir als nationale KV müssen unsere Entscheidungen per Briefwahl bis zum 22.11.2019 an die OKDIA senden.

Den Vorstand erreicht ihr über: obmann@ok-jolle.de

Vorschlag 1: In Zukunft soll eine einzige Wettfahrt ausreichen um eine gültige WM-Wertung zu erreichen. Segeln wir in zwei Gruppen sollen mindestens drei Wettfahrten gesegelt werden müssen. Bisher müssen 5 Rennen in einer WM-Serie zustande kommen.

Kommentar: Das soll verhindern, das Wettfahrtleitungen ‘auf Teufel komm raus’ Wettfahrten bei einer internationalen Meisterschaft durchzuziehen, auch wenn die Segelbedingungen nicht fair sind. Bei der AGM in NZL haben wir als nationale KV (zusammen mit POL und NZL) gegen diesen Vorschlag gestimmt.

 

Vorschlag 2: Sollten wir erneut gegen Vorschlag 1 stimmen müssen wir im Vorschlag 2 die Zahl der mindestens gewünschten Rennen für eine gültige internationale Meisterschaft festlegen. Möglich sind mindestens 2 oder 3 oder 4 Rennen, da ansonsten die Regel nicht geändert werden muss.
Sollten wir für Vorschlag 1 stimmen müssen wir auch Stellung nehmen zu Vorschlag 3, ansonsten entfällt dieser Regeländerungs-Vorschlag.

 

Vorschlag 3: Es dürfen bei einer internationalen Meisterschaft maximal zwei Rennen an einem Tag durchgeführt werden. Nur wenn Gefahr besteht, die mindestens angestrebten fünf Rennen in einer Serie nicht erreichen zu können, dürfen mehr Tageswettfahrten gesegelt werden. Dies gilt obwohl die Meisterschaft schon mit einem Lauf gültig wäre.

Kommentar: Dieser Änderungsvorschlag 3 ist nur bei Annahme von Vorschlag 1 erforderlich und besteht im wesentlichen aus einer zusätzlichen Begründung (siehe Originaltext) warum die Ausnahmeregelung -mehr Rennen an einem Tag zu segeln- weiter bestehen soll, obwohl die Gültigkeit der Meisterschaft bereits  mit 1 Rennen gegeben wäre.
Quintessenz: Mehr Flexibilität, weniger unfaire Rennen, es sollen weiter mindestens 5 Rennen angestrebt  werden, aber wir öffnen vielleicht auch die Tür für  einen “Zufalls-Weltmeister” .

Vorschlag 4: In Zukunft soll nach Absprache von Ausrichter und OKDIA eine Meldung direkt beim Veranstalter der internationalen Meisterschaft möglich sein.

Kommentar: Bisher mussten Meldungen zu WM und EM immer über die nationalen KVen erfolgen und auch das Startgeld wurde zunächst von der nationalen KV eingesammelt und dann als Gesamtbetrag überweisen. Die Annahme dieses Vorschlags erspart allen Beteiligten, vor allem aber den nationalen KVen viel Arbeit und erleichtert uns die Meldung. Die alte Regelung stammt noch aus der Zeit der nationalen Teilnehmerkontingente und ist in Zeiten von offen ausgeschriebenen Meisterschaften nicht mehr erforderlich.

Vorschlag 5: Der Unterschied der Distanz gemessen von Masttop zu Oberkante des Spiegels darf in am weitesten vorlicher und achterlicher Mastposition 100mm nicht überschreiten.
Neu: Bei der Vermessung wird der Mast in der Längsachse des Bootes ausgerichtet, das heißt der Baum befindet sich mittschiffs.

Kommentar: Diese Regelergänzung hebt ab auf die Entwicklung von exzentrischen Mastringen am Mastfuß und im Decksbereich. Neu ist die festgelegte Ausrichtung des Masts beim Überprüfen des Mastfallspiels in der Längsachse. Faktisch sind mit der Annahme dieses Vorschlags die von vielen jetzt schon benutzten exzentrischen Mastringe legalisiert.

Vorschlag 6: Ist der Mast aus der Längsausrichtung um 90° rotiert, das heißt befindet sich der Baum im 90° zur Längsachse des Rumpfes, darf der Unterschied der Distanz gemessen von Masttop zu Oberkante des Spiegels in am weitesten vorlicher und achterlicher Mastposition 150mm nicht überschreiten.

Kommentar: Diese Regel ist neu und soll den zusätzlichen Bewegungsspielraum des Masts, der bei Rotation des Masts durch die exzentrischen Ringe möglich ist auf maximal zusätzlich 50mm begrenzen. Siehe hierzu auch den Artikel Ringkampf. Wenn wir Regel 5 zustimmen, sollten wir auch Regel 6 beschließen, da so extreme Mastringkonstruktionen verhindert werden und Materialschäden in diesen hochbelasteten Bereichen weniger wahrscheinlich werden.

 

Regelmodifikationen für mehr Klarheit (Vorschläge 7-13)

Vorschlag 7: Als neue Regel D.3.1. b wird festgelegt das die Rumpfoberfläche wahlweise bedeckt sein kann durch Harz, Gelcoat, Farbe, Lack oder Vinyl.

Kommentar: Bisher war die Oberfläche nur für andere Ausrüstungsgegenstände festgelegt. Die neue Regel schließt die bisherige Lücke bezüglich der Rumpfoberfläche.

 

Vorschlag 8: Der Regeltext bezüglich des Abstands von Spiegel zu Ruder soll eindeutiger formuliert werden. Bisher ist im Regeltext von der Vorderseite des Ruderblatts die Rede. Nun soll von der vordersten Kante (leading edge) des Ruderblatts gesprochen werden. Weiterhin gilt: der Abstand gemessen vom Spiegel zur vordersten Kante des Ruderblatts darf nicht mehr als 45mm betragen, gemessen in Höhe von Deck und Kielschwein.

Vorschlag 9: Die Klassenregeln sind geschlossene Klassenregeln. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Neu: Regelkomponenten und ihre Anwendung sind festgelegt durch ihre Beschreibung.

Kommentar: Der neu angehängte Satz hört sich ziemlich nach Juristensprache an und entstammt auch tatsächlich dem neuen SCR-Format für Klassenregeln. Aus irgendeinem Grund ist dieser Satz bei der Anpassung unserer Regeln an das neue Format verloren gegangen und wird nun wieder eingesetzt.

 

Vorschlag 10: Die Regel für die maximale Größe von Durchführungen für Kontrollleinen durch den Schiffsrumpf unter Deck wird mit einigen Wort-Zusätzen klarer formuliert.

Kommentar: Die eigentliche Aussage der Regel, nämlich, dass solche Durchlässe/Tunnel nur maximal 150cm² groß sein dürfen bleibt gleich.

 

Vorschlag 11: Die Regel zur eingeschränkten Verwendung von sogenanntem exotischem Baumaterial wird modifiziert. Ausdrücklich nicht zu der Gruppe der Exoten gehört jetzt EVA-Schaum (hochdichter, geschlossen-poriger Schaum). Das bedeutet, EVA-Schaum kann ohne Einschränkung verwendet werden zum Beispiel als Polsterung von Hängegurten oder Antirutschbelag am Cockpitboden.

Vorschlag 12: Die Regel zum Tragen einer geeigneten Schwimmhilfe soll modifiziert werden. In der bisherigen Regel waren genaue Angaben für den Mindeststandard einer geeigneten Schwimmweste aufgeführt. Diese spezifischen Angaben zur Tragkraft der Schwimmhilfe sollen gestrichen werden. Stattdessen haben wir die Wahl zwischen zwei Optionen des künftigen Regeltextes:
Option 1- Jeder muss eine Schwimmhilfe tragen, die vom Hersteller für das jeweilige Gewicht und die Größe des Seglers mindestens empfohlen wird. Ausnahmen sind nur beim Kleiderwechsel/ Umziehen für kurze Zeit erlaubt.
Option 2- Jeder muss eine Schwimmhilfe tragen. Ausnahmen sind nur beim Kleiderwechsel/ Umziehen für kurze Zeit erlaubt.

Kommentar: Ist mit der Annahme von Option 2 der Weg frei für Mini-Schwimmwesten die ihren Namen nicht mehr verdienen?

 

Vorschlag 13: Bei der Vermessung an den Meßstationen darf der Rumpf (neu) und das Deck keine negativen Kurven haben.

Kommentar: Neu ist, das die Regel D.3.2.c nicht nur die Oberseite sondern auch ausdrücklich den Rumpf mit einschließt. Es darf keine negative Kurve, d.h. konkave Form an den Meßstationen vorhanden sein.

Regelvorschläge, die ggf. auch auf einer AGM zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden können. (Vorschläge 14-18)

Vorschlag 14: Bei großen internationalen Meisterschaften soll in Zukunft nur noch ein Ruder und ein Schwert je Teilnehmer benutzt und vermessen werden dürfen. Nur wenn ein Schaden an den Ausrüstungsgegenständen entstanden ist, der nicht sofort repariert werden kann darf ein Ersatz nach Zustimmung der Wettfahrtleitung benutzt werden.

Kommentar: Bisher konnten je zwei Ruderblätter und Schwerter vermessen werden. Eine Beschränkung mindert den Vermessungsaufwand. Zudem werden während einer Wettfahrtserie die Foils eigentlich immer nur dann ausgetauscht wenn ein Schaden entstanden ist. Dies erlaubt auch die neue Regel.

 

Vorschlag 15: Bei großen internationalen Meisterschaften soll in Zukunft nur noch ein Mast und ein Baum je Teilnehmer benutzt und vermessen werden dürfen. Nur wenn ein Verlust oder Schaden an den Ausrüstungsgegenständen entstanden ist, der nicht sofort repariert werden kann darf ein Ersatz nach Zustimmung der Wettfahrtleitung benutzt werden.

Kommentar: Auch hier gilt, es soll der Vermessungsaufwand aber auch Kosten reduziert werden. Bei den Bäumen ist das sicher unproblematisch. Allerdings benutzen einige Segler je nach Segelbedingungen verschiedene Masten mit unterschiedlichen Biegekurven. Diese Möglichkeit würde in Zukunft entfallen.

Vorschlag 16: Der Mast kann auch aus 2 oder 3 Segmenten zum Zusammenstecken gefertigt sein.

Kommentar: Bisher war ein Mast aus 2 Segmenten erlaubt. Es existieren allerdings nur ganz wenige dieser Steckmasten. Bei einem Mast aus 3, -entsprechend kürzeren Stücken, wäre ein Transport per Flugzeug unproblematisch möglich.

Vorschlag 17 (ist nur erforderlich wenn Vorschlag 15 abgelehnt wurde): Wenn die Zahl der Masten durch die Segelanweisungen limitiert ist darf bei einem Mast aus 2 oder 3 Segmenten während einer Wettfahrtserie kein Segment ausgetauscht werden).

Vorschlag 18: Eine Schleppleine von mindestens 10m Länge und einem Mindestdurchmesser von 6mm muss sich an Bord befinden und muss außerhalb der Tanks aufbewahrt werden.

Kommentar: Im Notfall soll die Schleppleine griffbereit zum Beispiel im Cockpit aufbewahrt werden. Bei der Unterbringung im Vorder- oder Achterschiff könnte sie unter Umständen in den Tiefen der Tanks nicht schnell genug greifbar sein.

 

Ganz schön trockenes Thema

 

Alle Achtung! Du hast durchgehalten. Das war ganz schön viel Regelkram. Wenn du zu all dem oder zumindest zu einigen Punkten eine Meinung hast und unser Abstimmungsverhalten als nationale KV bei der anstehenden Briefwahl beeinflussen willst dann schick dem Vorstand deine Antworten, wenn gewünscht auch mit Kommentaren oder Begründungen per Mail an obmann@ok-jolle.de
Stichtag 21.11.2019

Deine Meinung:

Vorschlag annehmen ja/nein:

1:
2: -falls du 1 ablehnst, wieviel Rennen sollen mindestens gesegelt werden (2,3,4)
3:
4:
5:
6:
7:
8:
9:
10:
11:
12: -falls du zustimmst, bist du für Option 1 oder 2?
13:

Die Vorschläge 14-18 können auch später entschieden werden. Antworte bitte mit ja/nein/verschieben

14:
15:
16:
17:
18: