Aktualisierte Ranglisten-Ordnung
vom Regatta- und Härte-Ausschuss 02.02.25
Es war letztes Jahr während der Kieler Woche: Kaiserwetter in Kiel! Strahlend blauer Himmel und richtig viel Wind. Im ersten Rennen des Tages hatten wir perfekte Segelbedingungen mit 5-6 Bft, aber der Druck nahm immer mehr zu und spätestens vor dem Start zum dritten Rennen war einfach zu viel Wind um noch Spaß zu haben mit einer OK-Jolle. Die Folge waren massenweise spektakuläre Kenterungen, viel beschädigtes Material und sogar Verletzungen bei einigen Seglern. Von den 82 Startern kamen nur noch 20 ins Ziel und an Land konnte man kaum jemanden finden, der das letzte Rennen genossen oder noch für sportlich fair gehalten hätte.
Der DSV gibt mit seiner im letzten Jahr aktualisierten Ranglistenordnung einen losen Rahmen vor, der unter anderem die Berechnungsformel für die Rangliste beinhaltet und den Klassenvereinigungen darüber hinaus die Möglichkeit bietet weitere spezifische Regeln festzulegen. Wir als deutsche OK-Klasse haben zum Beispiel seit Jahren festgelegt, dass Regatten mit weniger als 10 Teilnehmern oder mit nur einem Wertungslauf nicht zur Berechnung unserer Rangliste herangezogen werden dürfen.
Der Regatta- und Härteausschuss hat mit Beginn des neuen Jahres weitere spezifische Regelungen festgelegt. Unter anderem ist die Zielzeit für die Dauer eines Rennens mit 45 Minuten vorgegeben und auch Mindest- und Maximal-Windgeschwindigkeiten sind jetzt in den „Ergänzungen zur Ranglistenordnung OK-Jolle“ hinterlegt: Eine Wettfahrt darf erst gestartet werden, wenn mindestens 4 Knoten Wind gemessen werden und muss abgebrochen werden bei weniger als 2 Knoten Wind für die Dauer von 5 Minuten. Auf Binnenrevieren gilt ein oberes Windlimit von 25 Knoten bis zu dem eine Wettfahrt gestartet wird, ein Abbruch erfolgt bei 28 oder mehr Knoten Wind. Auf Seerevieren wird ab 28 Knoten nicht mehr gestartet und die Wettfahrt wird abgebrochen bei 30 oder mehr Knoten Wind.
Die jetzt aktualisierten Ergänzungen der Ranglistenordnung richten sich insbesondere an die Ausrichter unserer OK-Ranglistenregatten und können auf der Startseite unserer Homepage unter der Rubrik „Buten und Binnen“ in der rechten Spalte eingesehen werden unter dem Punkt „Download„
Die aktuellen Ordnungen für Regatten des DSV und unsere Ergänzungen zur Ranglistenordnung 2025 hier als PDF
und nachfolgend unsere Ergänzungen im Wortlaut:
1.
Geltungsbereich
Die Ranglistenordnung des DSV, sowie diese Ergänzungen der OK-Klasse finden Anwendung bei Regatten, für die von der Klassenvereinigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift vergeben wurde.
2.
Definitionen und Zielsetzung
2.1 Rangliste
Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb der OK- Klasse wieder. Für ihre Berechnung ist die Anlage 1 der RO anzuwenden.
Hierbei wird für den Parameter „s“ die Anzahl der mindestens einmal gestarteten Boote gerechnet. Berechnungszeitraum für Ranglisten ist grundsätzlich ein Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen.
2.2
2.3
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Wettfahrtzeit pro Tag
Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Zeit vom ersten Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes der letzten Tageswettfahrt beziehungsweise bis zum Abbruch der Wettfahrt mit AP-Alpha.
Mindestteilnehmerzahl
Die Klassenvereinigung schreibt eine Mindest- Teilnehmerzahl von 10 Startern bei Ranglistenregatten vor. (Dies ergänzt RO 3)
Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung
Die Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Einhaltung dieser Ordnung fest. Mindestens die Hälfte der Ranglistenregatten erhält einen Faktor nicht größer als 1,2.
Die Klassenvereinigung stellt den durchführenden Vereinen die geltenden Klassenvorschriften zur Verfügung.
Die Klassenvereinigung stimmt mit den durchführenden Vereinen bis spätestens 3 Monate vor der Regatta ab, wie viele Wettfahrtenzu planen, wie die Wertung in Abhängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingungen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regattagelten sollen.
4.
4.1
4.2
5.
5.1
Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine
Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Regatta in Übereinstimmung mit den WR und den Ordnungsvorschriften durch.
Den durchführenden Vereine wird empfohlen die Regatten in Manage2Sail zu führen.
Anforderungen an eine Ranglistenregatta
Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die folgenden Anforderungen während der gesamten Regatta erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, erhält die Regatta den Status einer verbandsoffenen Regatta und geht nicht in die Wertung der Rangliste ein.
5.1.1
Eine Ranglistenregatta ist für mindestens zwei Tage auszuschreiben.
5.1.2
Eine Wochenend-Ranglistenregatta ist mit 5 Wettfahrten auszuschreiben, kommen mehr als 3 Wettfahren zustande, kann die schlechteste Wettfahrt gestrichen werden.
5.1.3
Eine Mehrtages-Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenen Wettfahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen Wettfahrten gesegelt wurden.
5.2
Wettfahrtvoraussetzungen
5.2.1
Windlimits:
Beim Start einer Wettfahrt muss mindestens durchschnittlich 4 kn Windgeschwindigkeit herrschen.
Sinkt die Windgeschwindigkeit für mehr als 5 Minuten unter 2 kn ist die Wettfahrt abzubrechen.
Auf Binnenrevieren: Bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von >=25 kn ist keine Wettfahrt zu starten.
Bei Windgeschwindigkeiten von >=28 kn ist eine Wettfahrt abzubrechen.
Auf Seerevieren: Bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von >=28 kn ist keine Wettfahrt zu starten.
Bei Windgeschwindigkeiten von >=30 kn ist eine Wettfahrt abzubrechen.
5.2.2
Die OK- Klassenvereinigung empfiehlt, in den Segelanweisungen eine Sollzeit (45 Minuten), das Zeitlimit für das erste Boot (75 Minuten) und ein Ziel-Zeitfenster für alle anderen als das erste
Boot (15 Minuten) festzulegen.
5.2.3 F
Für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen mindestens 10 Boote in einer Wettfahrt gestartet sein. Es müssen mindestens 2 Wettfahrten gewertet werden.
5.3
6.
Anforderungen an Wettfahrtoffizielle
Der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz des DSV haben und namentlich in der Ausschreibung genannt werden.
Führen der Rangliste
Die Klassenvereinigung führt die Rangliste. Nicht-Mitglieder der OK- Klasse Klassenvereinigung werden namentlich nicht in der Rangliste berücksichtigt.
Über Ausnahmen dieser Ergänzung zu der Ranglistenordnung entscheidet der Vorstand der OK Klassenvereinigung.
Revision 0 • 01.01.2025
Heinz Ridder
2. Obmann
OK- Jollen Klassenvereinigung